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Rechtspsychologisches Gutachtenzentrum
Psychologische Gutachten im Bereich des Strafrechts
Wir erstellen rechtspsychologische Gutachten im Bereich des Strafrechts nach aktuellem Stand der jeweiligen Fachwissenschaft.
Wir erstellen rechtspsychologische Gutachten im Bereich des Strafrechts nach aktuellem Stand der Fachwissenschaft.
Psychologische Gutachten auf Basis der richterlichen Aufklärungspflicht
Psychologische Gutachten auf Basis der richterlichen Aufklärungspflicht.
Die Zuziehung eines psychologischen Sachverständigen im Strafverfahren ergibt sich aus §244 Abs. 2 StPO
Die Zuziehung eines psychologischen Sachverständigen im Strafverfahren ergibt sich aus §244 Abs. 2 StPO
Die besondere Sachkunde des psychologischen Sachverständigen.
Die besondere Sachkunde des psychologischen Sachverständigen
Erfordert die Beantwortung einer richterlichen Fragestellung eine besondere Sachkunde, wird ein Sachverständiger hinzugezogen.
Das psychologische Gutachten als zusätzliches Beweismittel
Der Sachverständige nimmt auf Basis seiner spezifischen Sachkunde und Erfahrung Stellung zu Fragen, deren Beantwortung eine besondere fachliche Expertise erfordert.
Das Ergebnis des psychologischen Gutachtens gilt sodann als ein zusätzliches Beweismittel neben den im jeweiligen Gerichtsverfahren im Raum stehenden übrigen Beweismitteln.
Qualitätssicherung durch Supervision
Durch regelmäßige Fachteam- und Einzelsupervisionen wird ein hoher Standard bei der Gutachtenerstellung sichergestellt.